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Bei Gusting sind wir stolz darauf, unseren Beitrag zu leisten, Gebäude sicherer, komfortabler und nachhaltiger zu gestalten. Unser Ziel ist es, durch unsere Expertise in der Bauphysik einen entscheidenden Unterschied in der Baubranche zu machen.

— Ing, DI Safet GÜL, MA
Geschäftsführer Gusting GmbH
DI. Safet Gül Bauphysiker
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GUSTING GmbH

Wer darf einen Energieausweis in Österreich erstellen?

In Österreich regeln die Landesgesetzte und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz wer berechtigt ist, einen Energieausweis zu erstellen. Konkret werden bestimmte Berufsgruppen zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt. Im Allgemeinen muss der Energieausweis von qualifizierten Fachleuten erstellt werden. 

In Österreich dürfen unter anderem folgende qualifizierte Berufsgruppen Energieausweise erstellen: 

  • Ingenieurbüros für Bauphysik und weitere
  • Ziviltechniker mit einer Befähigung bautechnische Gutachten zu erstellen
  • Architekten
  • Baumeister mit Befähigung
  • Gewerbetreibende für Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik und weitere
  • Zivilingenieure für Bauingenieurwesen, etc. 
Diese Berufsgruppen müssen von den zuständigen Behörden oder Kammern anerkannt und lizenziert sein, um den Energieausweis zu erstellen und den energetischen Zustand eines Gebäudes korrekt zu bewerten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausstellung des Energieausweises können je nach Bundesland leicht variieren, orientieren sich jedoch an den landesweiten Energieeffizienzrichtlinien​

Wenn Sie sicher gehen möchten, das Ihr Energieausweis von qualifizierten Fachleuten erstellt wird, dann fragen Sie jetzt ein individuelles Energieausweis Angebot an. 

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Er ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Energieausweis hilft Käufern und Mietern, den Energieverbrauch und die Energiekosten besser einschätzen zu können – und sorgt somit für Transparenz.
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